Ob eine Teilkündigung möglich ist, müssten Sie mit ihrem jetzigen Anbieter abklären. Wir können bei Erteilung einer Kündigungsvollmacht nur Ihren gesamten Altvertrag kündigen. Wenn Sie also einen oder zwei Dienste Ihres Altanbieters behalten möchten, müssten Sie selbst eine Kündigung vornehmen.