1. Wenn Sie in einer bereits mit Glasfaser versorgten Gemeinde/Stadtteil wohnen oder dort einziehen, gilt Folgendes:
Der Standardhausanschluss kostet 800 Euro inklusive Montage unseres Kundenendgeräts (CPE). Ein Standardanschluss umfasst Folgendes:
Der Hausanschluss wird nach § 35a Absatz 3 EStG steuerlich gefördert. Bei vermieteten Grundstücken sind die Kosten entweder als (nachträgliche) Herstellungskosten des Gebäudes (im Wege der Absetzung für Abnutzung) bei erstmaliger Verlegung oder als sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand bei Ersatz vorhandener Anschlüsse als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG abziehbar. (Quelle: Bundestags-Drucksache 18/13307, Antwort auf Frage 21, Seite 18)
2. Wenn Sie in einer Gemeinde oder in einem Stadtteil wohnen, die/das von uns mit unserem Glasfasernetz ausgebaut werden soll, gilt Folgendes:
Im Rahmen der Ersterschließung einer Gemeinde oder eines Bauabschnittes in Städten erhalten Sie bei Abschluss eines Dienstevertrags den Hausanschluss sowie die CPE (Kundenendgerät) kostenlos. Voraussetzung für den Bau eines Hausanschlusses ist der Abschluss eines Vertrags für mindestens einen Dienst (Internet, Telefon, Fernsehen) mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten.
Es gelten dieselben Bedingungen für einen Standardanschluss wie oben.