Ja! Es handelt sich hierbei nämlich um eine Gebühr der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die Gebühr wird durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eingezogen und als Pauschale von jedem beitragsschuldigen Inhaber einer Wohnung erhoben – unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind und von welchem Anbieter Sie Ihre Dienste geliefert bekommen. Weitere Informationen finden Sie hier.